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Grunderwerbs-Steuer 

Die Grunderwerbssteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstücksanteils anfällt!

Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,5 % und 6,5 % der Bemessungsgrundlage. Seit dem 01. September 2006 können die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen (siehe Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Diese Neuregelung führte zu einer beinahe flächendeckenden Erhöhung der Grunderwerbssteuer in allen Bundesländern.


Grunderwerbssteuer-Erhöhungen

In 2014 ist die Steuer in vielen Bundesländern erhöht worden u.a. Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein.

  
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen erhöhte zum 01.01.2015 die Steuer auf Grunderwerb von 5,0 % auf 6,5 %. Ebenso das Saarland dass die Grunderwerbssteuer auf 6,5 % erhöhte. Seit dem 01.01.2017 müssen nun auch Immobilienkäufer in Thüringen 6,5 % Grunderwerbssteuer zahlen.

  
Spitzenreiter sind im aktuellen Vergleich mit 6,5 % die Länder Brandenburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Saarland und neuerdings auch Thüringen.

  
Für Immobilienkäufer sind dies keine gute Nachrichten, denn je höher der Steuersatz, desto höher die Kauf-Nebenkosten bei einem gleichbleibenden Kaufpreis.


Tabelle: Wie hoch ist die Gr underwerbssteuer in welchem Bundesland? (Stand 01.05.2017)!



Grunderwerbssteuer nach Bundesländer!

Bundesland

Alt

Neu

Erhöhung ab dem:

Baden-Württemberg

3,5 %

5,0 %

05.11.2011

Bayern

3,5 %

3,5 %

keine Änderung

Berlin

4,5 %

6,0 %

01.01.2014

Brandenburg

5,0 %

6,5 %

01.07.2015

Bremen

4,5 %

5,0 %

01.01.2014

Hamburg

3,5 %

4,5 %

01.01.2009

Hessen

5,0 %

6,0 %

01.08.2014

Mecklenburg-Vorpommern

3,5 %

5,0 %

01.07.2012

Nordrhein-Westfalen

5,0 %

6,5 %

01.01.2015

Rheinland-Pfalz

3,5 %

5,0 %

01.03.2012

Saarland

5,5 %

6,5 %

01.01.2015

Sachsen

3,5 %

3,5 %

keine Änderung

Sachsen-Anhalt

3,5 %

5,0 %

01.03.2012

Schleswig-Holstein

5,0 %

6,5 %

01.01.2014

Thüringen

5,0 %

6,5 %

01.01.2017

 



Grunderwerbssteuer!
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