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Altlastenauskunft!


Die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist ein wesentlicher Faktor zur Bestimmung des Kaufpreises. Für den Fall das Sie Ihre Immobilie verkaufen, kann es sinnvoll sein sich näher mit diesem Thema zu beschäftigen. Der Untergrund eines Grundstücks kann sehr verschieden sein. Geologische Besonderheiten wie lockerer Untergrund durch Sandschichten oder durchfließende Wasseradern erfordern besondere Fundamente.

Wurde das Grundstück in der Vergangenheit mit Bauaushub oder gar Müll verfüllt, muss die Bodenstatik angepasst oder das Füllmaterial entfernt und möglicherweise mit hohem Kostenaufwand entsorgt werden. Für den Verkäufer als Eigentümer des Grundstücks besteht das Risiko, dass er sich des Vorwurfs des arglistigen Verschweigens ausgesetzt sieht und auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Für den Käufer besteht das Risiko darin, dass er vielleicht über Jahre hinweg seine Rechte einklagt und den Ausgang des Rechtsstreits kaum prognostizieren kann.

Wer als Verkäufer und Käufer eines Grundstücks derartige Altlastenprobleme vermeiden möchte, sollte eine Altlastenauskunft einholen. In Berlin wird nach Maßgabe des Berliner Bodenschutzgesetzes das Bodenbelastungskataster geführt. Allein in Berlin sind 8000 Flächen erfasst. In diesen Katastern werden Daten, Tatsachen und Erkenntnisse über altlastenverdächtige Flächen und schädliche Bodenveränderungen erfasst. Als Immobilienmakler für Berlin und Umgebung beraten wir Sie diesbezüglich gerne.

In Betracht kommen stillgelegte Deponien und Industriestandorte, Militär- und Rüstungsstandorte, in Betrieb befindliche Standorte und Flächen aus Produktion und Weiterverarbeitung und Infrastruktureinrichtungen, bei denen das Risiko einer Bodenverunreinigung besteht. Die Kataster werden fortlaufend fortgeschrieben.

Altlastenauskunft – Auskunftsrecht

Jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung darlegt, hat ein Auskunftsrecht und kann sämtliche Unterlagen zu den vorhandenen Altlasten einsehen. Da es sich um personenbezogene Angaben handelt, unterliegen diese den Bestimmungen der Datenschutzgesetze und schließen eine Veröffentlichung der Daten aus. In Berlin erteilen die Umweltämter der Bezirke entsprechende Auskünfte.

Eine negative Auskunft aus dem Altlastenkataster bietet jedoch noch keine absolut sichere Grundlage, jegliche Bodenbelastung auszuschließen. Sie beinhaltet nur die Aussage, dass bei der Behörde bislang nichts zu Altlasten bekannt geworden ist. Sie garantiert also keineswegs, dass tatsächlich keinerlei Altlasten vorhanden sind. Dennoch sollte auf diese Altlastenauskunft nicht verzichtet werden.

Der Aufwand, eine Altlastenauskunft zu beschaffen, steht in keinem Verhältnis zu dem Risiko, das droht, wenn vorhandene Erkenntnisquellen ungenutzt bleiben und die Parteien ins offene Messer laufen. Wichtig ist auch, im notariellen Kaufvertrag das Thema Altlasten anzusprechen und so zu definieren, dass klare Verhältnisse bestehen.

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