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Alleinerbe!

Alleinerbe ist diejenige Person, auf die das gesamte Vermögen eines Verstorbenen (Erblasser) übergeht.

Alleinerbe in der gesetzlichen Erbfolge

Ein Erbe wird nach dem Erbrecht Alleinerbe und damit alleiniger Rechtsnachfolger des Erblassers, wenn der Erblasser sonst keine Angehörigen hat und der Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge alleiniger gesetzlicher Erbe ist (Witwer hinterlässt ein Kind). Hinterlässt der Erblasser mehrere gesetzliche Erben (Ehegatte hinterlässt Frau und Kind), wird ein Erbe Alleinerbe, wenn ihn der Erblasser in einem Testament oder in einem Erbvertrag zu seinem Alleinerben bestimmt hat (Ehegatte setzt den anderen zum Alleinerben ein). Auf das geerbte Vermögen muss vom Alleinerben Erbschaftssteuer gezahlt werden.

Rechte und Pflichten des Alleinerben

Der Alleinerbe übernimmt den Nachlass im Ganzen mit allen seinen Rechten und Pflichten, die in der Person des Erblassers begründet waren. Er kann sich also nicht einzelne Vermögenswerte aus dem Nachlass heraussuchen und den Nachlass im Übrigen ablehnen. Es gilt das Prinzip „Alles oder Nichts“. Der Alleinerbe wird mit Eintritt des Erbfalls automatisch Erbe und erwirbt ohne jegliche Mitwirkung seinerseits, auch ohne sein Wissen und gegebenenfalls auch gegen seinen Willen den Nachlass. Sind hingegen mehrere Personen mit demselben Erbe bedacht spricht man von einer Erbengemeinschaft.

Das Erbe ausschlagen

Will der Alleinerbe die Erbschaft nicht annehmen, hat er ein Ausschlagungsrecht und kann gegenüber dem Nachlassgericht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnis seines Erbrechts die Erbschaft ausschlagen.

Pflichtteil bei Enterbung

Soweit der Erblasser mit der Einsetzung eines Alleinerben einen gesetzlichen Erben „enterbt“ hat, hat der gesetzliche Erbe einen Pflichtteilsanspruch gegen den Alleinerben. Der Pflichtteilsanspruch begründet keinen Anspruch auf Teilhabe am Nachlass, sondern ist vielmehr in bar durch den Alleinerben abzugelten. Den Pflichtteil zu umgehen, ist für den Alleinerben nur in Ausnahmefällen möglich.

Alleinerbschaft in der Landwirtschaft

Die Alleinerbschaft spielt vornehmlich auch eine Rolle, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb Teil des Nachlasses ist. Dann bestimmen die Höfeordnungen oder ähnliche Regelungen der Bundesländer, dass unter mehreren Miterben ein bestimmter Erbe Alleinerbe des Hofes wird. Zweck ist, die Wirtschaftlichkeit von Bauernhöfen zu erhalten und die Aufteilung und Zerschlagung eines Hofes unter Miterben zu verhindern. Der Hoferbe muss die Miterben abfinden.

Wenn der Alleinerbe eine Immobilie erbt

Gehört eine Immobilie zum Nachlass, wird der Alleinerbe als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

Ist der Alleinerbe ein naher Angehöriger des Erblassers, erfolgt die Umschreibung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei. Soweit der Alleinerbe in einem Testament oder Erbvertrag zum Erben bestimmt ist, benötigt er für die Umschreibung keinen Erbschein und braucht für den Umschreibungsantrag auch keinen Notar aufzusuchen. Es genügt der Antrag des Alleinerben auf einem Formblatt.

Als neuer Eigentümer im Grundbuch können Sie dann darüber verfügen, was Sie mit Ihrem Erbe, also der Immobilie passieren soll. Ihnen stehen unterschiedliche Optionen offen. So könnten Sie die Immobilie verkaufen, vermieten oder selbst nutzen.

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